Schweizer Immobilie am Genfersee mit Weinbergterrassen

Ihr Partner für Real-estate law in der Schweiz

Ob Grundstückskauf, Bauvorhaben oder Mietstreitigkeit – wir begleiten Sie mit juristischer Präzision und persönlichem Engagement durch jede immobilienrechtliche Herausforderung im Kanton Waadt und darüber hinaus.

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850+
Abgeschlossene Fälle
18
Jahre Erfahrung
97%
Weiterempfehlung

Von der Erstberatung bis zur Lösung

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb wissen Sie von Anfang an, welche Schritte auf Sie zukommen und welche Kosten entstehen.

1

Erstgespräch

In einem kostenlosen 30-minütigen Telefongespräch erfassen wir Ihre Situation und schätzen den rechtlichen Handlungsbedarf ein. Dabei klären wir erste Fragen zu Fristen und Dokumenten.

2

Analyse

Wir prüfen Grundbuchauszüge, Verträge und kantonale Vorschriften. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit konkreten Handlungsoptionen und einer transparenten Kostenschätzung.

3

Umsetzung

Ob Vertragsverhandlung, Behördenkorrespondenz oder Gerichtsvertretung – wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um und halten Sie über jeden Fortschritt auf dem Laufenden.

4

Abschluss

Nach erfolgreicher Erledigung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation. Wir bleiben auch danach ansprechbar, falls Folgefragen zu Ihrer Immobilie auftreten sollten.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

Jede Immobilie bringt eigene rechtliche Fragen mit. Wir decken das gesamte Spektrum des schweizerischen Immobilienrechts ab.

Grundstückskauf und -verkauf

Wir begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess: von der Due-Diligence-Prüfung über die Vertragsgestaltung bis zur Grundbuchanmeldung. Besonderes Augenmerk legen wir auf versteckte Belastungen, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen können.

Mietrecht und Pachtverträge

Ob Mietvertragskündigung, Mietzinsanpassung oder Streitigkeiten mit der Schlichtungsbehörde – wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter. Im Kanton Waadt gelten spezifische Regelungen, die wir genau kennen und zu Ihrem Vorteil einsetzen.

Baurecht und Baubewilligungen

Bauvorhaben erfordern die Einhaltung zahlreicher kantonaler und kommunaler Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Einholung von Baubewilligungen, bei Einsprachen gegen Nachbarbauten und bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauunternehmen.

Stockwerkeigentum

Die Begründung und Verwaltung von Stockwerkeigentum wirft komplexe Fragen auf: Nutzungs- und Verwaltungsreglement, Erneuerungsfonds, Beschlussfassung an Eigentümerversammlungen. Wir beraten Eigentümergemeinschaften und einzelne Stockwerkeigentümer gleichermassen kompetent.

Immobilienbewertung und Steuern

Die steuerlichen Auswirkungen von Immobilientransaktionen sind in der Schweiz erheblich: Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und Eigenmietwert. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um die steuerlich optimale Struktur für Ihre Transaktion zu finden.

Erbrecht und Immobilien

Die Übertragung von Liegenschaften im Erbfall oder durch vorweggenommene Erbfolge erfordert sorgfältige Planung. Wir beraten Sie zu Erbteilungen, Nutzniessungsrechten und der steuerlich optimalen Gestaltung von Schenkungen innerhalb der Familie.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Immobilienrecht in der Schweiz.

Der Kauf einer Immobilie in der Schweiz erfordert eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Zunächst wird ein Kaufvertrag entworfen, der alle wesentlichen Bedingungen enthält. Nach der Beurkundung erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Wir empfehlen, vor der Unterzeichnung eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, die Grundbuchbelastungen, Zonenkonformität und allfällige Altlasten umfasst.
Im Kanton Waadt beträgt die Handänderungssteuer in der Regel 3,3 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen Notargebühren, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls eine Grundstückgewinnsteuer für den Verkäufer. Unsere Kanzlei erstellt Ihnen vor jeder Transaktion eine detaillierte Kostenaufstellung, damit Sie keine Überraschungen erleben.
Der Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland unterliegt dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Für Wohnimmobilien gelten Einschränkungen; Gewerbeimmobilien sind davon oft ausgenommen. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und beantragen bei Bedarf die erforderliche Bewilligung bei der kantonalen Behörde.
Eine Kündigung muss auf dem amtlich genehmigten Formular erfolgen und die gesetzlichen Fristen einhalten. Bei Wohnräumen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate auf einen ortsüblichen Termin. Eine missbräuchliche Kündigung kann angefochten werden. Wir unterstützen sowohl Vermieter bei der rechtssicheren Kündigung als auch Mieter bei der Anfechtung.
Unsere Honorare richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Falles. Für die Erstberatung berechnen wir keine Gebühr. Danach arbeiten wir wahlweise auf Stundenbasis oder vereinbaren ein Pauschalhonorar. Vor Mandatsannahme erhalten Sie stets einen verbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie volle Kostenkontrolle behalten.

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Beschreiben Sie uns Ihre Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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